Schöffenwahl 2023 (Amtsperiode 2024 bis 2028)

Schöffenwahl
Im Jahr 2023 findet für die Amtsperiode 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit wird daher auch bei der Gemeinden Uffing a. Staffelsee eine Vorschlagsliste erarbeitet, aus welcher dann durch einen beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
 
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
 
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
 
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen bis zum 17.03.2023 bei der Gemeinde Uffing a. Staffelsee zu bewerben. Die entsprechende Bekanntmachung sowie das Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie am Ende dieses Textes als Download.

 

 

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