Das Uffinger Wasser

Keinem Lebensmittel wird so viel Bedeutung beigemessen wie dem Wasser. Deshalb legt der Staat so großen Wert auf die Wasserversorgung der Bevölkerung und deshalb gelten dafür besonders strenge Verordnungen und Vorgaben.

 

Woher kommt das Uffinger Wasser? Wie hat sich die Wasserversorgung entwickelt und warum muss sie immer wieder auf den neuesten Stand gebracht werden? Alles rund um das Uffinger Wasser finden Sie hier.

 

Quellen & Brunnen

 

In Bayern werden heute rund 4.300 Brunnen für die Gewinnung von Grundwasser zur Trinkwasserversorgung genutzt. 630,4 Mio. Kubikmeter Wasser werden in Bayern jährlich aus Brunnen gefördert. Zwischen 30 bis 100 Meter tief sind diese Brunnen gebohrt. Sie reichen hinab bis zu den Sanden und Kiesen des Quartär und Tertiär. Aber auch im Buntsandstein, Muschelkalk, Sandsteinkeuper und Jura befinden sich Wasseradern, sogenannte Grundwasserleiter, die angebohrt und zur Wasserversorgung genutzt werden.

 

Grundwasser kann aber auch örtlich begrenzt „selbstständig“ austreten. Dann spricht man von einer Quelle. Quellwasser kann „gefasst“ und für die Wasserversorgung genutzt werden. Am leichtesten geht dies über ein freies Gefälle in Richtung eines Versorgungsnetzes oder einer Aufbereitungsanlage. Weil Quellen „natürlich austretendes Grundwasser“ sind, kann man an ihrer Ergiebigkeit erkennen, ob das Grundwasser steigt oder fällt. Die Quellen sind sozusagen direkte Messstellen für den Zustand des Grundwassers. Wenn Quellen versiegen, steht es schlecht um die Wasservorräte tief in der Erde.

 

Informationen zur Trinkwassergewinnung und Quellen

Beispiel Bohrbrunnen

Beispiel Bohrbrunnen; Grafik: Annemieke Gieseke

 

Beispiel Quellfassung

Beispiel Quellfassung; Grafik: Annemieke Gieseke

 

Ausbau einer Quelle

Beim Ausbau einer Quelle zur Quellfassung folgt man dem zutage tretenden Wasser. Vorsichtig wird der Grundwasserleiter freigelegt. Darüber errichtet man ein „Fassungsbauwerk“, das die Quelle vor Umwelteinflüssen, wie etwa versickerndes Regenwasser schützt. Gleichzeitig wird dort das zutage tretende Wasser gesammelt, um es weiterzuleiten.

 

Je nach Bodenbeschaffenheit sieht so ein Fassungsbauwerk etwas anders aus. Oft ist die Quellfassung ein echtes Meisterwerk aus Herdmauern, Kiespackungen, Drainageleitungen und Sammelschächten. Fast drei Viertel aller Wasserfassungen erfolgen in „Quellstuben“. Etwa 20 Prozent nutzen „Drainageleitungen“ und vereinzelt werden auch „Sickerstränge, Sickerschächte und Sickerstollen“ gebaut.

 

Die historische Wasserversorgung – Die Brunnen

 

Wie bekamen die Uffinger ihr Trinkwasser? Dazu muss man rund 125 Jahre zurückgehen. Bis ins Jahr 1900 wurden tatsächlich nur die Brunnen und die Wasserversorgungsstationen in den großen Orten und Städten offiziell aufgezeichnet. Deshalb gibt es aus der Zeit vor dem 20. Jahrhundert keine gesicherten Standorte in Uffing. Überliefert ist allerdings, dass die gesamte Wasserversorgung für Bürger und Bauern aus (privaten) Brunnen sichergestellt wurde. 

 

Zum Teil schöpften die Uffinger aus seichten oberflächennahen Wasservorkommen. So war das Wasser oft verschmutzt und mit Keimen verseucht. Nur in Uffing selbst scheint es einen 21 Meter tiefen gemauerten Brunnen gegeben zu haben. Doch niemand weiß, wo er ursprünglich stand. 

 

1) Das Bild vom Gasthof „Alter Wirth“ zeigt am Hauseck der Wirtschaft den Pumpbrunnen. Das Bild stammt aus dem Jahr 1900. Er war einer von mehreren Wasserspendern im Ortsgebiet Uffing. 


Bild: Archiv Heimatmuseum Uffing

historische Wasserversorung

Ausschnitt Wasserversorung

 

Öffentliche Brunnen

 

Öffentliche Brunnen

Plan: Archiv Heimatmuseum Uffing

Wo standen die öffentlichen Brunnen in Uffing? Drei Standorte hat der Leiter des Heimatmuseums, Franz Huber, ausfindig machen können. 

 

Der erste – überliefert auf einem Foto von 1900 – stand vor dem „Alten Wirth“ (1). Ein zweiter Brunnen muss direkt neben der Achbrücke in Richtung des Sees zugänglich gewesen sein (2). Der dritte Brunnen scheint zum Gehöft gegenüber des heutigen Rathauses gehört zu haben (3). 

 

Franz Huber vermutet mindestens einen weiteren öffentlichen Brunnen. Ach abwärts unterhalb der Ach-Inseln (4). Welche anderen rein privaten Brunnen es gab, ist leider nicht aufgezeichnet – oder bis heute nicht bekannt.

 

Unsere Quellen

 

Die Uffinger Wasserversorgung speist sich aus mehreren Quellfassungen und Brunnen. Die ersten Quellfassungen sind seit 1909 bekannt. Das waren drei Quellen bei Geigersau, Vorderkirnberg und Böbing. Gesammelt wurde das Wasser nahe Höldern. 1911-1913 kamen zwei neue Quellen am Kirnberg dazu, die allerdings aufgrund des Ersten Weltkrieges zunächst nicht erschlossen werden konnten. 1923 sind insgesamt sieben Quellen aus dem Kirnberggebiet im Besitz der „Wasserversorgungsgruppe“ Uffing, Schöffau und Seehausen.

 

Unsere Quellfassungen am Kirnberg

 

Unspektakulär. So sahen die Quellen am Kirnberg aus. Zum Schutz gegen Verunreinigung, waren die Quellen mit Brettern abgedeckt und mit Viehzäunen eingehaust. Die Quellen werden heute nicht mehr  zur Wasserversorgung der Gemeinde genutzt.

 

Bilder: Archiv Heimatmuseum Uffing

Quelle Kirnberg

Quelle Kirnberg 2

 

Die historische Wasserversorgung

Um die Bewohner mit Wasser aus den ersten Quellfassungen zu versorgen, wurden Daiken (Rundhölzer) als Leitungen ineinander geschoben und das Wasser auf diese Weise bis zu einem ersten Reservoir am Sonnenstein geleitet. 80 Kubikmeter Wasser konnten dort, auf 700 Metern Höhe, gesammelt werden. Das ist vergleichsweise wenig und so musste immer wieder Wasser aus einem offenen Graben zwischen Luketsried und Höldern beigemischt werden. Doch die königliche Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genussmittel erklärte die Wasserqualität  1908 aufgrund der Verunreinigungen für ungenügend. Die Uffinger brauchten eine andere Lösung.

 

Die Wasserversorgungsgruppe

Uffing schloss sich mit den damaligen Gemeinden Seehausen und Schöffau zu einer Gruppe zusammen. Gemeinsam beschlossen sie im Sommer 1909 Quellen bei Geigersau, Vorderkirnberg und Böbing zu nutzen. Nahe Höldern wurde das Wasser dieser drei Quellen gesammelt und von dort entstand die erste aus Metallrohren zusammengesetzte Wasserleitung. Sie führte mehr als 18 Kilometer weit bis nach Seehausen.

 

Bild oben: Solche Daiken – oft durch Metallmuffen verbunden – dienten ursprünglich als Wasserleitung. Die Uffinger Holzrohre waren ohne Metallverbindungen ineinander gesteckt. Das Foto ist eine freundliche Leihgabe von Dieter Fleig vom Förderverein Sulzer Heimatgut e.V. 

 

Bild unten: Auch metallene Hauptleitungen sind heute noch häufig Standard in Bayern. Doch sie haben nur begrenzte Lebenszeit. Nach etwa 50 Jahren sind sie korrodiert und müssen erneuert werden. Foto: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Gerd Haag, ( Mai 2021) www.schaudrauf.bayern.de/kapitel/rohre-mit-ablaufdatum/ 

historische Wasserversorung

Historische Wasserversorgung 2

 

Die zeitgemäße Wasserversorgung

 

Blick in den Pumpenraum

Blick in den Pumpenraum; Bild: Ingenieurbüro Kinelein

 

Tank der Sandfilteranlage

Tank der Sandfilteranlage; Bild: Ingenieurbüro Kienlein

Zeitgemäße Wasserversorgung berücksichtigt drei Fixpunkte:

 

  • Versorgungssicherheit
  • Hygiene
  • Umweltschonung

 

Eine sichere Versorgung hängt daran, dass genügend Trinkwasser mit stabilem Leitungsdruck in die Haushalte geliefert wird und dass eine Löschwasserreserve ständig vorgehalten wird. Die Hygiene basiert auf einer möglichst hygienischen Aufbereitung des Wassers, auf einwandfreier Speicherung und der keimfreien Abgabe des Wassers in die Haushalte. Mit Blick auf die Umwelt wird die Menge des Wassers, die den Brunnen entnommen wird festgelegt und nach einer möglichst umweltneutralen Energieversorgung der Pumpen gesucht.

 

Wie kommt das Wasser also in die Haushalte?

 

Aus den drei Uffinger Brunnen wird Wasser ins Wasserwerk gepumpt. Dort durchläuft es zunächst eine Sandfilteranlage – einen großen Tank mit 4 Metern Höhe und einem Durchmesser von 2 Metern, der mit feinstem Sand gefüllt sind. Dort setzen sich Schwebstoffe aus dem Grundwasser ab. Sie bleiben durch diese rein mechanische Filterung (ohne Zusätze von Chemie) im Sand zurück.

 

 

Das klare Wasser wird in den sogenannten Saugbehälter geleitet. Das ist ein geschlossenes unterirdisches Becken, das etwa 45 Kubikmeter Wasser fasst. Von ihm aus wird das Wasser über Pumpen in die Rohrleitung geschickt.
Ein Teil des Wassers wird zu den beiden Hochbehältern von Uffing und Schöffau gepumpt, bis ein bestimmter Füllstand erreicht ist. Von dort läuft das Wasser über das natürliche Gefälle ohne weitere Pumpaktion zu den Wasserhähnen der Gemeinde.

 

Mit einer Ausnahme: einige Höfe liegen so hoch, dass ein natürliches Gefälle nicht ausreicht, um das Wasser dorthin laufen zu lassen. Für sie ist die Pumpanlage in Luketsried zuständig. Die dortige Pumpe ist unentwegt im Einsatz, um den Leitungsdruck zu erhalten.

 

Der sensible Kreislauf wird über die Zentrale im Wasserwerk Uffing gesteuert. Seit 2015 ist hier eine Schaltanlage eingerichtet, die es ermöglicht, den gesamten Wasserkreislauf vom Brunnen bis zu den Haushalten zu überwachen. Seither hat der Wassermeister einen minutengenauen Überblick wann wo welche Wassermengen abgenommen werden. Die „Ganglinien“ machen es möglich eventuelle Rohrbrüche schnell zu erkennen und zügig zu handeln.

Die Pumpen der Hochbehälter

Die Pumpen der Hochbehälter; Bild: Ingenieurbüro Kienlein

 

Blick in die Schaltzentrale des Wasserwerks

Blick in die Schaltzentrale des Wasserwerks; Bild: Ingenieurbüro Kienlein

 

Staatliche Vorgaben

 

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz regelt die Normen und Anforderungen an:

 

  • die Beschaffenheit des Trinkwassers (chemische und mikrobiologische Anforderungen)
  • die Aufbereitung und Desinfektion (samt deren Verfahren)
  • die Pflichten des Wasserversorgers (Untersuchungen und Anzeigepflichten; Verfahren und Untersuchungsstellen)
  • die Überwachung durch das Gesundheitsamt u.v.m

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/index.html (Stand Mai 2021)

 

Aufgabe des Umweltbundesamtes ist es,

 

  • die wissenschaftlichen Grundlagen und Maßstäbe für eine sichere Trinkwasserversorgung stets aktuell zu halten und weiterzuentwickeln.
  • gesundheitliche Risiken zu bewerten, die mit der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers einhergehen können.
  • Konzepte zu entwickeln, wie solche Risiken zu vermeiden und nötigenfalls zu beherrschen sind.

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser (Stand Mai 2021)

 

Die Gemeinde
regelt die Art der Wassergewinnung, die Art der Verteilung und die Vorschriften für den Bezug des Wassers sowie den Wasserpreis.

 

Quelle: https://www.uffing.de/Satzungen-fuer-die-Wasserversorgung.o598.html

staatliche Vorgaben

Statuten

 

 

Das Wasserhaushaltsgesetz

beinhaltet die Bewirtschaftung des Grundwassers und stellt u.a. Regeln für die öffentliche Wasserversorgung auf.

 

  1. Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
  2. Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Der Bedarf darf insbesondere dann mit Wasser aus ortsfernen Wasservorkommen gedeckt werden, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann.
  3. Die Träger der öffentlichen Wasserversorgung wirken auf einen sorgsamen Umgang mit Wasser hin. Sie halten insbesondere die Wasserverluste in ihren Einrichtungen gering und informieren die Endverbraucher über Maßnahmen zur Einsparung von Wasser unter Beachtung der hygienischen Anforderungen.
  4. Wassergewinnungsanlagen dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, unterhalten und betrieben werden.
  5. Durch Rechtsverordnung der Landesregierung oder durch Entscheidung der zuständigen Behörde können Träger der öffentlichen Wasserversorgung verpflichtet werden, auf ihre Kosten die Beschaffenheit des für Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung gewonnenen oder gewinnbaren Wassers zu untersuchen oder durch eine von ihr bestimmte Stelle untersuchen zu lassen. Insbesondere können Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen sowie die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse näher geregelt werden. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/BJNR258510009.html (Stand Juni 2021)

 

Das Umweltbundesamt informiert

Trinkwasser ist ein Naturprodukt. Fast 70 Prozent davon werden aus Grund- und Quellwasser gewonnen. See-, Talsperren- oder Flusswasser wird zu etwa 13 Prozent direkt genutzt.

 

17 Prozent des Trinkwassers stammen ursprünglich von Oberflächenwasser, das aber durch eine Bodenpassage oder Uferfiltration beinahe Grundwasserqualität besitzt. Der Geschmack des Trinkwassers basiert auf Mineralien, die im Wasser gelöst sind. Je nach Gegend schmeckt es anders. Trinkwasser soll farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. Die Trinkwasserverordnung setzt Qualitätsmaßstäbe. Zusätzlich gibt es verschiede Leitlinien, rechtliche Grundlagen, Empfehlungen und Regelwerke.

 

„An die Qualität des Trinkwassers stellen wir hohe Anforderungen: Da Krankheitserreger, wenn sie ins Trinkwassernetz gelangen würden, rasch viele Menschen erreichen und infizieren könnten, muss dieses Risiko sehr gering gehalten werden. Deshalb gilt es, „Fremdstoffe“ aus dem Trinkwasser herauszuhalten…“ (Umweltbundesamt)

 

Die Technik für Wassergewinnung, Aufbereitung und Verteilung muss über Schmutzsperren gegen Verunreinigungen verfügen. So gelingt es, dass das Trinkwasser sauber bleibt und nur minimal – oder gar nicht – „aufbereitet“ werden muss. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Verteilungssysteme. Sie sollen verhindern, dass Substanzen aus Werkstoffen oder Legionellenbefall die Wasserqualität einschränkt. Entscheidend für die Trinkwasserqualität ist daher das Management der Systeme. Dafür tragen die Betreiber die Verantwortung – also Wasserversorger und Eigentümer. Die staatliche Überwachung erfolgt durch die Gesundheitsämter in der Verantwortung der Länder und Gemeinden.

 

Ausführliches dazu unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser (Stand Mai 2021)

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